Rechtliche Vorsorge

So lange, wie die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist, sollten Menschen mit Demenz eigene Entscheidungen über rechtliche und finanzielle Situationen treffen, wie über ihre zukünftige Pflege, mögliche ärztliche Maßnahmen und die Verwaltung ihres Vermögens. Hierzu können ihre Wünsche und Veranlassungen in einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung festgehalten werden, um diese Entscheidungen auch umsetzen zu können, wenn die Person nicht mehr geschäftsfähig ist.
 
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder mehrere vertraute Personen als gesetzliche Vertretung festgelegt werden, die im Falle, dass man krankheitsbedingt keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, die eigenen Interessen vertritt. Diese Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erteilt werden und mit einer beglaubigten Unterschrift versehen sein. Die Person muss zum Zeitpunkt der Erstellung noch geschäftsfähig sein.
 
Für eine Betreuungsverfügung muss die Person nicht mehr geschäftsfähig sein. Können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden und wurde keine andere Person bevollmächtigt durch eine Vorsorgevollmacht, kann über das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) eine Betreuung für die erkrankte Person angeregt werden. Die Betreuungsverfügung enthält die Wünsche der Menschen mit Demenz hinsichtlich ihrer späteren Lebensgestaltung.
 
In der Patientenverfügung gibt die Person konkrete Anweisungen, welche ärztlichen Maßnahmen bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen sind. Die Person muss zum Zeitpunkt der Erstellung noch einwilligungsfähig sein.
 
Mehr Informationen zum Betreuungsrecht, sowie der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie auf Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
 

Veranstaltungen und Termine

AD/PD 2023

28.03.2023 - 01.04.2023
Göteburg, Schweden
mehr

Neuro4D 2023

15.05.2023 - 16.05.2023
Mainz, Deutschland
mehr

AAIC 2023: Alzheimer's Association International Conference

16.07.2023 - 20.07.2023
Amsterdam, Niederlande
mehr

Aktuelle Informationen und Artikel

Die Häufigkeit von Demenzkrankheiten

- Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. informiert in einem Informationsblatt über die Häufigkeit von Alzheimer und anderen Demenzformen sowie darüber, wie sich die Anzahl von Demenzfällen Schätzungen zufolge in Zukunft entwickeln könnte.

auf Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. weiterlesen

Therapie des Morbus Alzheimer mit Lecanemab

19.01.2023 - Die Innere Medizin - Springer Medizin Verlag GmbH

Nach einem beschleunigten Zulassungsverfahren ließ die amerikanische Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration (FDA) im Januar 2023 den neuen Antikörper Lecanemab zur Behandlung der Alzheimer-Erkrankung im Frühstadium zu. S. Nitschmann veröffentlichte eine Zusammenfassung der klinischen Phase-II-Studie, die als Grundlage für die Entscheidung der FDA diente. Prof. Dr. Oliver Peters - erster Sprecher des Kompetenznetzes Demenzen - kommentiert die Studienergebnisse sowie die Zulassungsentscheidung.

auf Die Innere Medizin - Springer Medizin Verlag GmbH weiterlesen

Zu früh für die Regelversorgung: Transkranielle Pulsstimulation TPS bei Alzheimer

15.09.2022 - Stellungnahme der DGKN

Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) wird als neue Therapiemethode für Alzheimer-Patient*innen beworben, die von den Patient*innen selbst bezahlt werden muss. Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) hat die Datenlage bewertet und kommt zu dem Schluss, dass es verfrüht ist, die TPS als effektive Therapieform für Alzheimer oder andere Gehirnerkrankungen zu bewerben.

auf Stellungnahme der DGKN weiterlesen

Aktuelle Rekrutierung

Aktuell sucht die ENVISION Studie Proband*innen.
 
Diese Studie untersucht die Wirksamkeit eines neuen Medikaments für Patient*innen im frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit gegenüber einem Placebo und wird an mehreren Gedächtnisambulanzen in Deutschland durchgeführt.

Alzheimer-Forschungspreise der Hans und Ilse Breuer-Stiftung 2022

Am 16. Februar 2023 gab das Scientific Advisory Board der Hans und Ilse Breuer-Stiftung die Gewinner des renommierten Alzheimer-Forschungspreises 2022 bekannt.

Dabei geht der Preis für die Grundlagenforschung, der mit 325.000 Euro dotiert ist, an Dr. Benjamin Ryskeldi-Falcon, MRC Laboratory of Molecular Biology (LMB) in Cambridge, England, und der Preis für die Versorgungsforschung mit 50.000 Euro an Dr. Susanne Röhr, Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) der Universität Leipzig. 

Weitere Informationen zu den beiden Forscher*innen und ihren Forschungsprojekten sowie zu weiteren Möglichkeiten der Forschungsförderung erhalten Sie auf der Webseite der Hans und Ilse Breuer-Stiftung.